GYM 360

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „360° – Drei Sechzig“

 

1. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 Monat, falls er nicht mindestens 1 Monat oder 3 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

2. Sonderkündigungsrecht

Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 1 Monat, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Auch „360°- Drei Sechzig“ kann aus wichtigem Grund kündigen.

3. Stilllegung & Ruhezeit

Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 1 Monat überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden.

4. Beitragszahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des „360° – Drei Sechzig“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „360° – Drei Sechzig“ unverzüglich mitzuteilen.

5. Mitgliedsband

Jedes Mitglied erhält zum Vertragsbeginn ein Mitgliedsband. Bei Verlust oder Beschädigung behält sich „360° – Drei Sechzig“ das Recht auf 15 € für ein neues Mitgliedsband vor. Bei einem Vertragsende ist das Mitglied verpflichtet, das Mitgliedsband wieder an „360° – Drei Sechzig“ zurückzugeben.

6. Zahlungsverzug

Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich „360° – Drei Sechzig“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.

7. Beitragserhöhung

Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 1-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens einen Monat.

8. Öffnungszeiten

Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „360° – Drei Sechzig“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten. Das „360° – Drei Sechzig“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

9. Übertragung des Mitgliedsband

Das Mitglied verpflichtet sich, das Mitgliedsband nur persönlich zu verwenden und dieses nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber „360° – Drei Sechzig“ für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsbands, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliedsbands ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem „360° – Drei Sechzig“ vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

10. Haftung

Das „360° – Drei Sechzig“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des „360° – Drei Sechzig“ mit einer Höchstsumme von 500.000 € bei Personenschäden und bis zu 130.000 € bei Sachschäden versichert. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „360° – Drei Sechzig“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.

11. Datenschutz

Das „360° – Drei Sechzig“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich mein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Burgbrohl, den ___________________________ Unterschrift _____________________________________